NWRG

NRWG – Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte

RWA-Lüfter oder auch NRWG (natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte) unterliegen verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und Normen:

Die ÖNORM EN 12101, Teil 2 ist seit dem 01.09.2006 in Kraft und regelt den Aufbau, die Kennzeichnung und die Ausführung von NRWG. Diese Norm besagt, dass Fensterprofil und Antrieb gemeinsam geprüft sein müssen und gibt vor, wie diese zu prüfen und zu kennzeichnen sind. NRWG müssen gemäß dieser Norm ausgeführt werden, wenn es sich um Anlagen zur Herstellung einer rauchfreien Schicht (wie zum Beispiel gemäß TRVB S 125) handelt.

NRWG müssen mit einem CE-Kennzeichen versehen sein, das folgende Angaben enthält:

  • Brandbeständigkeit (in Österreich mindestens B300, das heißt der Lüfter muss bei 300° mindestens 30 Minuten halten)
  • aerodynamischer Querschnitt
  • geprüfte Wind- und Schneebelastung
  • Eignung für die tägliche Lüftung
  • Hersteller

Der Hersteller des Lüfters muss zertifiziert sein. Mit den D+H Antrieben ist unser Unternehmen ein solcher vom VdS zertifizierter Hersteller.

Wir verwenden vornehmlich Fassadenlüfter oder Dachlüfter:

Es muss bereits vor der Fensterproduktion feststehen, dass ein NRWG produziert werden soll. Antriebe auf vorhandene Fenster oder Lichtkuppeln auf der Baustelle zu montieren, ist bei NRWG gemäß EN 12101-2 nicht mehr möglich. Weiter ist zu beachten, dass bei Fassadenlüftern die aerodynamisch erforderliche Fläche jeweils an zwei gegenüberliegenden Seiten des Gebäudes einzubauen ist. Bei einer erforderlichen Fläche von zehn Quadratmetern sind also entweder Dachlüfter mit einer Gesamtfläche von zehn Quadratmetern oder Fassadenlüfter mit einer Gesamtfläche von 20 Quadratmetern (zum Beispiel zehn Quadratmeter süd- und zehn Quadratmeter nordseitig) einzubauen. Auch sind Fassadenlüfter windrichtungsabhängig zu steuern.